Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TeamVan GmbH, 81541 München
A. Fahrzeugzustand / Reparaturen / Betriebsmittel
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, wie z.B. den ausreichenden Motorölstand, den Luftdruck der Reifen und die Funktionalität der Beleuchtungsanlage regelmäßig zu überprüfen. In dem Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung pauschaler Reinigungskosten in Höhe von 80,00 EUR. Bei einer übermäßigen Verschmutzung des Innenraums (z.B. durch festgetrocknete Essensreste, verschüttete Getränke, stark verunreinigte Sitze etc.) sind wir dazu berechtigt, pauschale Reinigungskosten in Höhe von 150,00 EUR vom Mieter zu verlangen, soweit für die notwendige Reinigung der übermäßigen Verschmutzungen nicht geringere Kosten anfallen. Ein Anspruch auf weitergehende Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 50,00 EUR beauftragen. Gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet TeamVan die Reparaturkosten.
B. Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine gültige Kreditkarte/EC-Karte, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann TeamVan vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mieter und Kreditkarteninhaber dieselbe Person sein müssen.
2. Der Mieter kann einem weiteren Fahrer, die Führung des Fahrzeuges gestatten. In diesem Fall hat der Mieter eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
3. Der Mieter hat Handeln des weiteren Fahrers wie eigenes Handeln zu vertreten.
4. Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Hierzu ggf. erforderliche Spanngurte o.ä. sind bei TeamVan zu leihen.
5. Der Fahrer muss über eine ausreichende Fahrpraxis für den gemieteten Fahrzeugtyp verfügen.
6. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über eine Fahrerlaubnis verfügen.
7. Geplante Grenzüberschreitungen sind vor Übernahme des Fahrzeugs mitzuteilen, damit die hierfür ggf. notwendigen Dokumente bei Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt werden können.
C. Reservierung/Rücktritt vom Mietvertrag
1. Durch Abschluss des Mietvertrages wird das gemietete Fahrzeug für den Mieter für die vereinbarte Mietzeit reserviert. Wird das Fahrzeug nicht spätestens 1 Std. nach Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Mieter übernommen, ist TeamVan an die Reservierung nicht mehr gebunden.
2. Stornierungen müssen TeamVan spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erreichen (Telefonisch oder per E-Mail).
- Stornierung 4-6 Tag vor vertraglichen Mietbeginn 75% der Gesamtsumme
- Stornierung ab 3 Tage vor des vertraglichen Mietbeginns 100% der Gesamtsumme
Auf den danach geschuldeten Schadensersatz werden Einnahmen aus einer eventuellen Ersatzvermietung, um die sich TeamVan unmittelbar nach Erhalt der Stornierung bemühen wird, angerechnet. Reichen diese Einnahmen zur Deckung des pauschalen Schadensersatzes aus, ist TeamVan berechtigt, für die zusätzlichen Bemühungen vom Vermieter eine Aufwandspauschale in Höhe des vereinbarten Tagestarifs zu verlangen.
D. Mietpreis
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis sowie Sonderleistungen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere aber nicht ausschließlich, Kosten für Betanken mit Kraftstoff, Servicegebühren, Zubehör/Extras wie z.B. Kleiderständer, Generatoren, Schneeketten, die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung, Zustellungs- und Abholungskosten. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
E. Übergabe, Rückgabe, Zustellungen und Abholung des Fahrzeuges
1. Übergabe, Einweisung und Rückgabe des Fahrzeugs finden, wenn nicht anders vereinbart, am Sitz der Firma TeamVan, Montags bis Freitags, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Wird das Fahrzeug außerhalb dieser Geschäftszeiten abgestellt gilt dieses solange als nicht „Übergeben/ Rückgegeben“ bis die Geschäftsstelle wieder öffnet. Schäden können noch nach zwei Tagen vom Vermieter reklamiert werden, soweit sie nicht offensichtlich sind und im Protokoll bereits erfasst wurden. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt und eine technische Einweisung des Fahrers vorgenommen. Gemeinsam mit dem Mieter oder einer von ihm beauftragten Person werden sichtbare Mängel am Fahrzeug notiert sowie zusätzlich zum Fahrzeug ausgehändigte Utensilien vermerkt. Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt an den Mieter übergeben.
2. Das Fahrzeug ist vom Mieter zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurückzugeben.
Im Falle der Rückgabe mit einem nicht vollständig gefüllten Kraftstofftank ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug vollzutanken und dem Mieter hierfür pauschale Servicekosten von zusätzlich 20€ zu berechnen. Verspätet sich die Rückgabe aus Gründen, die nicht von TeamVan zu vertreten sind um mehr als eine Stunde, wird ein weiterer Miettag berechnet.
3. Das Fahrzeugs kann dem Mieter auf dessen Wunsch auch anderenorts übergeben bzw. von ihm zurückgegeben werden. Die Details und Kosten hierfür werden individuell vereinbart.
F. Überschreitung des vereinbarten Mietzeitraum
Vor Überschreitungen der vereinbarten Mietzeit um mehr als drei Stunden, ist die Zustimmung des Vermieters (schriftlich, Telefonisch, E-Mail) einzuholen. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Vermieters in Folge der verspäteten Rückgabe bleibt hiervon unberührt.
G. Zahlungsbedingungen
1. Bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs, ist eine Anzahlung in Höhe des zu erwartenden Mietpreises zzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung zu leisten.
2. Rückerstattungen wegen verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe werden nicht gewährt.
3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung durch Reservierung des entsprechenden Betrages zu Gunsten von TeamVan der Kreditkarte des Mieters im Rahmen einer so genannten Händleranfrage belastet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art der Reservierung einer zukünftigen Zahlung auf den Verfügungsrahmen der Kreditkarte angerechnet wird.
H. Haftung des Mieters bei Verlust, Schäden und Unfall
1. Für Schäden oder einen Verlust des Fahrzeugs während der Mietdauer haftet der Mieter je Schadensfall bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR. Eine Reduzierung auf einen Selbstbehalt von 500€ ist gegen Aufpreis möglich. Nicht durch die Versicherung gedeckt sind Räder und Glasschäden. Für zusätzlich angemietete Gegenstände gilt die vorgenannte Haftungsbeschränkung nicht.
2. Die Haftungsbegrenzung gemäß ZIff. 1. entfällt, wenn der Schaden ganz oder teilweise darauf beruht, dass der Mieter das Fahrzeug nicht vertragsgemäß nutzt, die besonderen Ausmaße des Fahrzeugs, wie z.B. Höhe oder Breite der Aufbauten, außer Acht lässt, bei grob fahrlässigem Fahrverhalten, beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, bei unsachgemäßem Beladen oder bei der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, bei Unfallverursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn die zuständige Versicherung die Deckung in Folge Unfallflucht ablehnt und bei Nichtbeachtung der Nutzungsregeln des Mietvertrages und der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3. Bei Verlust des Fahrzeugscheins verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 120,00 € Euro, bei Verlust von Zündschlüsseln zu Zahlung von 180,00 € an den Vermieter als pauschalen Schadensersatz für dessen Kosten und sonstigen Aufwand zur Widerbeschaffung der verlorenen Gegenstände. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
4. Die Fahrzeuge sind Haftpflicht-, Kasko- und Teilkasko versichert, bei Personenschäden begrenzt bis 10 Mio. lt. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zum Fortfall des Versicherungsschutzes führen. Der Vermieter ist im Falle eines Unfall unverzüglich zu benachrichtigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren, Fotos) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sind zu notieren. Dem Mieter ist es untersagt, ein Schuldbekenntnis abzugeben (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter in voller Höhe des Schadens.
I. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass das reservierte Fahrzeug nicht, oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Übergabe oder der Ausfall des Mietfahrzeugs vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
J. Allgemeine Bestimmungen
1. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
2. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) in ihrer jeweils aktuellen Version entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
K. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
2. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann ist, München.
(Stand März 2014)
Domaineigentümer und verantwortlich für den Inhalt dieser Domain ist
Firma
TeamVan GmbH
Tegernseer Landstr. 37a
81541 München
Telefon: +49 89 548 046 40
Fax: +49 89 550 645 83
E-Mail: mail@teamvan.de
Amtsgericht München: HRB 222511
UST-ID: DE304489153
Geschäftsführung: Ronald Michalk
Datenschutz
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Urheberrecht
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